Immobilienbewertung in Deutschland
Wenn Sie als Erbe oder Erblasser Streit unter den Miterben vermeiden wollen:
Zur außergerichtlichen Einigung über Immobilien bei Erbteilung und Vermögensauseinandersetzungen erstelle ich für Sie ein Verkehrswertgutachten der Immobilie.
Darüber hinaus können andere Punkte, wie Pflegeleistungen oder erbrachte Bauunterhaltung, in die Berechnung einfließen, so dass eine umfassende einvernehmliche Einigung erzielt wird.
Auf Wunsch übernehme ich entweder die spezielle Beratung für Ihre Interessen gegenüber den Miterben oder die neutrale Moderation der Erbauseinandersetzung.
Hat Ihnen jemand ein Verkehrswert-Gutachten vorgelegt, z.B. in einem Erbschaftsstreit, können Sie es von mir überprüfen lassen.
Es ist wichtig für Sie zu wissen, ob es auch andere Persektiven für die Immobilie gibt und ob besondere Wertsteigerungen zu erwarten sind, z.B. durch Aufteilungsmöglichkeiten, die kurzfristig den Wert erhöhen können.